Die Datenschutz-Regelung ist derzeit wohl auf dem Prüfstand der Bundesregierung. Ein führender Funktionär aus einem Verband im Einzelhandel forderte dazu, dass nicht nur der wichtige Schutz von Verbrauchern konzentriert geregelt wird. Auch berechtigte Interessen des Handels sollen bitte Berücksichtigung bei den Beratungen finden. Die Verarbeitung und das Nutzen von personenbezogenen Daten für unter anderem fremde Werbezwecke soll nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Verbraucher stattfinden dürfen. Moment! Gibt es diese Ansage nicht schon was länger, dass Kundendaten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen? Ok, ich habe gerade per Recherche herausgefunden, dass das bestehende Recht, Kundendaten für Werbung Dritter zu nutzen, abgeschafft werden soll. Ach ja, stimmt. Momentan ist die Rechtslage, glaube ich, so, dass man als Kunde dem Verkäufer schriftlich erklären muss, dass Werbung weder von dort noch von Dritten erwünscht ist. Richtig? Ich glaube schon. Kundendaten werden schließlich zu jeder Gelegenheit erfasst. Beim Einkauf im Supermarkt gebe ich meine Daten bekannt, wenn ich bargeldlos mit Karte zahle. Wenn ich in anderen Geschäften eine Kundenkarte oder die allseits bekannte “payback”-Karte bekomme, muss ich dafür auch meine Daten zur Verfügung stellen. Da ist natürlich auch die Eigenverantwortung der Kunden gefragt. Es kann nicht alles vom Gesetzgeber abgesichert werden, eigenverantwortliches Handeln ist ebenso wichtig. Im Einzelhandel werden Kundendaten wie schon gesagt übe die Bank- und Kreditkarten beim bargeldlosen Zahlungsverkehr über die Kassensoftware von Kassensystem und Registrierkasse erfasst. Moderne Kassen sind über eine online-Verbindung mit der Hausbank verbunden, hierüber werden die Daten der Karten überprüft und bei Bonität des Kunden wird der Betrag vom Konto abgebucht. Eine Kasse ist für den Zahlungsverkehr im Einzelhandel unerlässlich. Mobile Geräte eines Kassensystems sind ideale Helfer bei der Erfassung aktueller Warenbestände. Über die Kassensoftware werden die Verkäufe über den Kassiervorgang gegengerechnet. Über diese Gegenüberstellung wird ermittelt ob, wann und welche Waren zu bestellen sind. Neueste Entwicklungen im Bereich Kassensoftware könnten vielleicht sogar schon zulassen, dass in einer Datenbank über bargeldlose Zahlungen erlangte Kundendaten hinterlegt werden und zugeordnet bekommen wann und welche Waren gekauft wurden. So entsteht ein genaues Kundenprofil, womit das gesamte Produktangebot überdacht und evtl. angepasst werden kann. Und der Kunde kann individuelle Werbung zugesandt bekommen. Das alles ist über moderne Kassensysteme möglich. Mit einer Registrierkasse, die über die Möglichkeit von bargeldlosem Zahlungsverkehr verfügt, können natürlich auch Kundendaten erfasst werden. Jedoch müssen die Daten von der Registrierkasse aus manuell in eine PC-Software übertragen werden. Da sind Kassensysteme und Netzwerkkassen klar im Vorteil, weil sie quasi Kasse und Computer in einem Gerät zusammenfassen. Viele manuelle Eingaben entfallen da. Auch die Eingabe über die Tastatur ist bei einem Kassensystem beinahe nicht mehr nötig. Lediglich wenn der Scanner einen Barcode nicht erkennt, muss die Artikelnummer und der Preis nachgetragen werden. Ob aber nun eine Registrierkasse oder ein Kassensystem zum Einsatz kommt: vielen Kunden ist das eher nebensächlich wichtig, Hauptsache es kann an der Kasse in welchem Geschäft auch immer der Einkauf bezahlt werden.
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